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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt – aber mit Verzögerung

Ab 2021 wird eine Krankmeldung nicht mehr in Papierform, sondern digital an die Krankenkasse übermittelt.

Aktuell werden Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters mit dem „gelben Schein“ informiert, also mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben Papier. Das soll sich zukünftig ändern: Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll Entlastung für Zahnarztpraxen und Krankenkassen bringen.

Digital an Krankenkasse

Jährlich werden ca. 77 Mio. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt und dies in vierfacher Ausfertigung. Arzt, Patient, Krankenkasse und Arbeitgeber benötigen jeweils ein Exemplar. Viel Papier und viel Bürokratie.

Mit der Schaffung der Telematikinfrastruktur (TI) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, neue digitale medizinische Anwendungen zu etablieren und papiergebundene Prozesse zu digitalisieren. Dazu gehört die eAU. Die Zahnärzte schicken zukünftig die eAU mit einem Klick an die Krankenkasse. Der gelbe Zettel wird somit nicht mehr benötigt.

Technische Voraussetzungen

Krankenkassen sind daher aufgefordert, ab dem 01.01.2021 elektronische Krankmeldungen anzunehmen. Für die elektronische Übermittlung der eAU an die Krankenkassen ist ein sog. KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) erforderlich. Bei KIM handelt es sich um einen E-Mail-Dienst für den sicheren, digitalen Austausch im Gesundheitswesen. Damit ist dieser Dienst das verbindende Element zwischen den Beteiligten. Voraussetzung für den Einsatz des Dienstes, ist ein Konnektor der neuesten Generation (PTV3) sowie die Legitimation der Unterschrift des Arztes mit einem Heilberufsausweises (HBA). Die Anbindung des Praxisverwaltungssystems an einen KIM-Dienstanbieter erfolgt über ein sogenanntes KIM-Client-Modul. Dieses muss in der Praxis ergänzend zum Konnektor installiert werden.

KIM – eine (unterschätzte) technische Herausforderung

Die flächendeckende Verfügbarkeit des neuesten Konnektors und die Versorgung der Zahnärzte mit den notwendigen Heilberufsausweisen bis Anfang nächsten Jahres ist derzeit nicht realistisch. Ebenso nehmen die Einrichtung und Einführung des KIM-Dienstes und des KIM-Client-Moduls in der Praxis viel Zeit in Anspruch. Daher wird aktuell eine Übergangszeit für die flächendeckende Einführung bis zum Herbst 2021 diskutiert. Diese Übergangszeit kommt faktisch einer Verschiebung auf den Zeitpunkt gleich, an dem alle erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

solutio ist ready

Als starker Partner für die Digitalisierung der Praxis steht solutio bereits jetzt in den Startlöchern für den digitalen Austausch. Alle notwendigen Anpassungen in charly sind erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der Verschiebung der Einführung der eAU werden die erforderlichen Komponenten in charly zur Verfügung gestellt, sobald die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind.

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