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Seit Juli 2021: neue Parodontitis-Richtlinie

Meilenstein zur systematischen Parodontitis-Behandlung

Die systematische Behandlung der Parodontitis für gesetzlich Versicherte steht vor einem Neuanfang: Seit dem 1. Juli 2021 tritt die neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft. Sie enthält ein Bündel von Maßnahmen, um mit Hilfe von Prävention und Therapie die Erkrankungen und Auswirkungen der Parodontitis zu bekämpfen. Die neue PAR-Richtlinie ist damit auch ein versorgungspolitischer Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der Mundgesundheit. Der Gesetzgeber schließt damit die Lücke zwischen den bisherigen veralteten Behandlungsvorgaben und den zwischenzeitlich erzielten zahnmedizinischen Fortschritten in der Parodontalbehandlung.

Neuerungen der PAR-Richtlinie

Grundlegende Neuerung ist eine am Bedarf des Patienten ausgerichtete Bekämpfung und individuelle Therapie der Parodontitis. Dazu gehört die antiinfektiöse Therapie, die durch eine individuelle Mundhygieneunterweisung und ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch ergänzt wird. Des Weiteren wurde das Klassifikationsmodell der Parodontitis überarbeitet. Neben dem Fehlen einer einheitlichen Nomenklatur, betonten insbesondere ältere Modelle das Alter der Patienten zu stark.

Die neue Klassifikation unterscheidet die Parodontitis nur noch in drei Formen:

  • Nekrotisierende Parodontitis
  • Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen
  • Parodontitis als alleinige Kategorie

Darüber hinaus wird die Parodontitis zukünftig durch eine zweidimensionale Betrachtung individuell charakterisiert. Staging und Grading sind die stellvertretenden Schlagwörter. Mit Staging wird das Stadium bzw. der Schweregrad der Parodontitis im Zeitpunkt der Befunderhebung dokumentiert. Dabei wird zwischen vier verschiedenen Stadien I (= beginnende Parodontitis) bis IV (= fortgeschrittene Parodontitis) differenziert. Das Grading beschreibt den Grad respektive Progression der Parodontitis. Hier gibt es drei Kategorien: Grad A = langsame Progressionsrate, Grad B = moderate Progressionsrate und Grad C = schnelle Progressionsrate. Mit Hilfe der daraus entstehenden Matrix hat der Zahnarzt die Möglichkeit, eine individuelle Diagnose zu erheben und somit auch eine diesbezügliche Therapie anwenden zu können.

Des Weiteren wurde der Parodontale Screening Index aktualisiert und an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Das Ergebnis des Parodontalen Screening Index ist dem Patienten in schriftlicher Form auszuhändigen.

In der Folge ändert sich damit die gesamte Behandlungsstrecke. Beanspruchte die bisherige von der gesetzlichen Krankenkasse übernommene Behandlung einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen, so erstreckt sich die neue Therapie auf einen Zeitraum von bis zu 2 ½ Jahren.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  • Anpassung der Versorgung gesetzlich Versicherter an den Stand der Wissenschaft zur Behandlung von Parodontalerkrankungen
  • Verbesserung der antiinfektiösen Therapie durch individuelle Mundhygiene-Unterweisung
  • Einführung parodontologischer Aufklärungs- und Therapiegespräche
  • Neue BEMA-Leistungen für die systematische Behandlung
  • Verlängerung des Behandlungsablaufs 
  • Neue Klassifikation parodontaler Erkrankungen (Staging und Grading)
  • Einführung eines Parodontal-Status für die Parodontitis
  • Ausgestaltung, Formalisierung und Integration des parodontalen Screening-Index an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Nachhaltige Sicherung der Maßnahmen durch eine unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Anpassungen in charly

Ein neuer Ablauf der systematischen PAR-Behandlung, die Einführung neuer BEMA-Leistungen, ein neues Abrechnungsverfahren, ein zusätzlicher Parodontal-Status sind nur einige Beispiele der umfangreichen Änderungen der Datenstrukturen und Prozesse des Praxisverwaltungssystems charly. Sie bedingen nicht nur einen enormen Entwicklungsaufwand, sondern auch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit von der Verabschiedung der Richtlinie bis zum Inkrafttreten ist es nicht möglich, die PAR-Richtlinie vollständig bis zum 1. Juli umzusetzen. 

Aus diesem Grund wurde zwischen dem Verband Deutscher Dentalsoftware Unternehmen e. V. (VDDS) und der Kassenzahnärtzlichen Bundesvereinigung (KZBV) ein Stufenmodell für das weitere Vorgehen erarbeitet. Das Stufenmodell gestaltet sich wie folgt:

Das Stufenmodell

Das Stufenmodell gilt für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 und besteht aus drei Stufen

  • Stufe 1 (01.07.2021 bis 08.08.2021)
    In der ersten Stufe wird mit der Version 9.20.0 ein vorgegebenes PDF-Formular (Vordruck 5a, Blatt 1 und Vordruck 5b, Blatt 2) ausgeliefert, damit die notwendige Befundung manuell erfasst werden kann. Dabei werden seitens charly die Patienten-Informationen weitergegeben. 
  • Stufe 2 (09.08.2021 bis 30.09.2021
    Für die ab dem 09.08.2021 gültige sogenannte Plan-Stufe werden wir die erforderlichen Komponenten für eine Befundausfüllhilfe und Leistungspositionen zum Download zur Verfügung stellen. 
  • Stufe 3 (ab dem 01.10.2021)
    Mit der Version 9.21.0 wird der Leistungsumfang der PAR-Richtlinie in charly zur Verfügung gestellt. Dieser umfasst die Erstellung eines Parodontal-Status, die Leistungserfassung sowie die vollständige Abrechnung.

Weitere Hinweise

Weitere allgemeine Informationen zur neuen PAR-Richtlinie finden Sie auf der Seite der KZBV. Näheres zu den Abrechnungsmodalitäten der neuen PAR-Strecke erfahren Sie in diesem Video

Ausblick

Und selbstverständlich wird es weitere Newsbeiträge zu der Thematik geben.

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