Das EBZ-Verfahren hat eine umfassende Überarbeitung erhalten – ähnlich wie nach einem Friseurbesuch: Nicht nur die Spitzen wurden geschnitten, sondern richtig Hand angelegt mit Föhnen, Tönen und einem völlig neuen Styling. Die vielen Anpassungen haben dem EBZ-Verfahren einen frischen Look verpasst.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und Neuerungen vorstellen, damit Sie bestens vorbereitet sind und wissen, was auf uns zukommt. Denn gut gestylt ist halb gewonnen!
EBZ-Spezifikation 2.0 – Ein Überblick
Zum 1. Januar 2025 tritt die EBZ-Spezifikation 2.0 in Kraft und bringt umfassende Änderungen mit sich, die sowohl Zahnärzte als auch Krankenkassen betreffen.
Wesentliche Änderungen in den Leistungsbereichen ZE, KFO und PAR
Die EBZ-Spezifikation 2.0 bringt wichtige Neuerungen in den Bereichen Zahnersatz (ZE), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontitis (PAR), mit dem Ziel einer höheren Flexibilität und einer vereinfachten administrativen Abwicklung.
- Zahnersatz (ZE): Zum ersten Mal wird der Wechsel des Behandlers und der Krankenkasse mit einer Neuplanung ermöglicht, was den Umgang mit Behandlungsplänen erleichtert – besonders, wenn Patienten den Behandler oder die Kasse wechseln.
- Kieferorthopädie (KFO): Hier wurden zahlreiche neue Anamnese-, Diagnose- und Therapie-Kennzeichen eingeführt, um eine präzisere Erfassung und bessere Behandlungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
- Parodontitis (PAR): Erstmals wird der Behandlerwechsel ermöglicht, was eine erhebliche Erleichterung für Praxen darstellt. Auch die Regelungen für den Krankenkassenwechsel nach einem Behandlerwechsel wurden präzisiert, um bisherige administrative Hürden zu überwinden. Bei der unterstützenden Parodontitistherapie (PAR-UPT) gibt es klare Vorgaben für Behandler- und Krankenkassenwechsel, die Fehler in der Datenübermittlung minimieren und den Behandlungsprozess optimieren sollen.
Zeitachse und Übergangsfristen
Die EBZ-Spezifikation 2.0 wird am 1. Januar 2025 verbindlich. Eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2025 ermöglicht es, die bisherige Version 1.7 weiterhin zu verwenden. Zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2024 ist eine Testphase zwischen den PVS-Herstellern und Krankenkassen geplant, um die Praxistauglichkeit der neuen Spezifikation zu prüfen und nötige Anpassungen vorzunehmen.
Chronologie der EBZ-Spezifikationen
Seit seiner Einführung hat das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren mehrere Weiterentwicklungen durchlaufen. Die Version 2.0 markiert einen weiteren Schritt zur kontinuierlichen Verbesserung, um den Datenaustausch effizienter und präziser zu gestalten.
Auswirkungen auf charly
Mit der Einführung der EBZ-Spezifikation 2.0 setzen wir die erweiterten Funktionen und Verfahren um und passen die geänderten Datenstrukturen entsprechend an. Unsere Entwicklung ist bereits weit fortgeschritten, sodass wir die Lösung fristgerecht bereitstellen werden. Unser Ziel ist es, Ihnen einen nahtlosen Übergang zu Beginn des nächsten Jahres zu ermöglichen.
Kommunikative Maßnahmen zur Einführung
Um Ihnen die Neuerungen und Vorteile der EBZ-Spezifikation 2.0 näherzubringen, werden wir umfangreiche Kommunikationsmaßnahmen durchführen. Wir halten Sie kontinuierlich auf dem Laufenden und stehen für Fragen und Unterstützung bereit.
Fazit
Die EBZ-Spezifikation 2.0 ist ein weiterer Schritt in Richtung eines modernen, digitalen Gesundheitswesens. Sie vereinfacht administrative Prozesse und erhöht gleichzeitig die Qualität und Sicherheit der Daten.
Auch wir arbeiten mit Hochdruck an charly, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Denn bei solutio ist es wie beim Friseur: Jeder Schnitt muss sitzen – und wir sorgen dafür, dass charly pünktlich und perfekt gestylt bereit ist.