
ePA für alle: Bundesweiter Start am 29. April 2025
Am 29. April 2025 startet der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) im sogenannten Opt-out-Verfahren. Gesetzlich Versicherte erhalten damit automatisch eine ePA – es sei denn, sie widersprechen aktiv. Die entsprechende Information haben sämtliche PVS-Hersteller am 16. April 2025 direkt von der gematik erhalten.
Modellregionen zeigen: Die ePA ist praxistauglich
Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens unter realen Bedingungen getestet – mit rund 300 beteiligten Praxen, Apotheken und Kliniken. Die in dieser Phase gewonnenen Erfahrungen haben bereits zu Verbesserungen geführt, etwa bei der Dokumentenverarbeitung oder der automatisierten Konvertierung ins PDF/A-Format. Besonders häufig genutzt wird bereits jetzt die Medikationsliste, die bis zu 14.000 Mal täglich abgerufen wird. Insgesamt haben die Krankenkassen bislang rund 70 Millionen ePAs angelegt – bei etwa 74 Millionen gesetzlich Versicherten ein nahezu flächendeckender Wert.
Pflicht zur Nutzung ab Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 sind alle Zahnarztpraxen verpflichtet, ePA-Daten lesen und schreiben zu können. Der Zugriff auf die Akte erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Kombination mit PIN und einem gültigen SMC-B-Ausweis – eine bloße Kartennummer reicht nicht mehr aus. Gleichzeitig werden zusätzliche Schutzmechanismen eingeführt: Zugriffsbeschränkungen pro Einrichtung und die gezielte Sperrung verdächtiger Institutionsausweise sollen die Sicherheit weiter erhöhen. Frühere Sicherheitsbedenken im Hinblick auf Massenzugriffe wurden durch das Bundesgesundheitsministerium ausgeräumt.
Die ePA als digitale Begleiterin durch das Leben
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig – nach dem Prinzip „Alle erhalten eine ePA, außer sie widersprechen aktiv“. Die elektronische Patientenakte soll Versicherte über viele Jahre hinweg begleiten. In ihr werden zentrale medizinische Informationen gespeichert: Arztbriefe, Diagnosen, Befunde, Laborwerte oder Medikationsdaten. Der Zugriff durch Praxen, Kliniken oder Apotheken erfolgt, sobald die Versicherten ihre eGK ins Lesegerät einstecken. Über die App der jeweiligen Krankenkasse lassen sich Zugriffsrechte individuell verwalten: Patientinnen und Patienten können festlegen, welche Leistungserbringer welche Dokumente wie lange einsehen dürfen – oder auch eigene Dateien hochladen, wie etwa Blutdrucktagebücher oder wichtige Befunde.
Anpassungen für die Praxissoftware stehen an
Ab Ende April 2025 beginnen die Praxissoftware-Hersteller mit der gestaffelten Bereitstellung ePA-fähiger Updates. Die technische Basis der ePA bildet der international anerkannte FHIR-Standard – ein Thema, das mit Blick auf moderne Schnittstellen, strukturierte Datenerfassung und künftige Integrationen weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Unterstützung durch die gematik
Für die flächendeckende Einführung stellt die gematik umfangreiche Informations- und Schulungsmaterialien bereit. Dazu zählen unter anderem Flyer, Schulungsvideos sowie Materialien zur Patienteninformation im Wartezimmer. Diese Inhalte können direkt über die Website der gematik bezogen werden.
Fazit
Die Einführung der ePA ist ein zentraler Baustein in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Mit dem bundesweiten Start im April 2025 und der Nutzungspflicht ab Oktober 2025 rückt die strukturierte, sektorenübergreifende Versorgung einen Schritt näher. Für Zahnarztpraxen ist es jetzt wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und gemeinsam mit dem jeweiligen Softwareanbieter die technischen Voraussetzungen zu schaffen.