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HVM: An alle Zahnärzte, die nicht umsonst arbeiten möchten!

Der HVM ist eine Regelung in Deutschland, die die Verteilung der Honorare für Zahnärzte bestimmt. Er besteht aus Bewertungspunkten, einem Punktwert, regionalen Faktoren und anderen Besonderheiten. Der HVM gilt nur für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt auch andere Gebührenordnungen für private Leistungen.

Die Rückkehr der Budgetierung

Deutschland ist das Land des Föderalismus und der Abkürzungen. In dem seit Anfang des Jahres wiederauferstandenen Honorarverteilungsmaßstab, kurz HVM finden sich als Musterbeispiel deutscher Tugenden gleich beide Elemente in Vollkommenheit wieder. Es gibt ihn gleich in 17 unterschiedlichen Ausprägungen.

Was ist der HVM?

Der HVM ist eine Regelung in Deutschland, die die Verteilung der Honorare für Zahnärzte bestimmt, die Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen. Der HVM legt fest, wie die erbrachten zahnärztlichen Leistungen finanziell vergütet werden

Bewertungsmaßstäbe

Der HVM setzt sich aus verschiedenen Bewertungspunkten zusammen, die den verschiedenen zahnärztlichen Leistungen zugeordnet werden. Diese Bewertungspunkte haben einen bestimmten Geldwert. Die Vergütung für eine bestimmte Leistung ergibt sich dann aus der Multiplikation der erbrachten Bewertungspunkte mit dem jeweiligen Punktwert.

Es ist wichtig zu beachten, dass der HVM spezifisch für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Für privat versicherte Patienten oder Leistungen außerhalb der GKV gelten andere Regelungen.

HVM-Trilogie

Du bist Zahnarzt und willst vermeiden, Behandlungen durchzuführen, die nicht vergütet werden? Wir geben dir sämtliche Informationen, damit du nicht in die Budgetfalle tappst

Melde dich ganz einfach und unverbindlich zu den kostenlosen Webinaren der HVM-Trilogie an.

19.08.2023 Teil 1: Die Rückkehr der Budgetierung

Seit dem 01.01.2023 gilt in der kassenzahnärztlichen Behandlung wieder die Mangelverwaltung. In Teil 1 unserer Serie zeigen wir die Grundlagen zur Budgetierung dar und wie man diesen in der Praxis begegnen kann. Unseren Fokus legen wir auf Strategien zum Umgang mit dem Thema, die sich in der Praxis bewährt haben.

21.10.2023 Teil 2: Die Parodontitis Behandlung und das Budget

Mit der Einführung der neuen PAR-Strecke zum 01.07.2021 ist die Parodontitis Behandlung für gesetzlich Versicherte in der Gegenwart angekommen. Die zahlreichen Vorgaben und Abhängigkeiten zu den Leistungsketten und Terminen, die sich über mehr als 2 Jahre hinziehen, haben sich im Alltag als wenig praxistauglich herausgestellt. Mit den richtigen Werkzeugen ist die Therapiestrecke jedoch für Patienten und Praxis gut steuerbar.

Leider streicht die Budgetierung für große Teile der neuen PAR-Strecke zum 01.01.2023 wieder die Mittel. In Teil 2 unserer Serie sprechen wir darüber wie man bei der Parodontitis Behandlung den Überblick behält, diese erfolgreich steuert und überwacht, ohne das Budget aus dem Auge zu verlieren.

16.12.2023 Teil 3: Endspurt 2023 in der BEMA

Der HVM bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Im Rahmen der unterjährigen Abrechnungen wird durch die KZV nachgesteuert und Budgets nach oben oder unten angepasst. Zur Quartalsabrechnung im 4. Quartal hat die Praxis letztmalig die Möglichkeit, ihr Budget für das zu Ende gehende Jahr zu beeinflussen.

In Teil 3 unserer Reihe rekapitulieren wir das erste Jahr nach Wiedereinführung der Budgetierung und tauschen uns darüber aus, welche Maßnahmen zum Jahresendspurt bei der BEMA-Abrechnung ergriffen werden sollten.

Wir freuen uns auf dich!

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