Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran: Der elektronische Austausch medizinischer Dokumente mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) über die Telematikinfrastruktur (TI) wird verpflichtend. In diesem Artikel erfahren Sie, wie KIM funktioniert, wie sicher der Datentransfer mit KIM ist und was für Sie als Zahnarzt relevant ist.
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und bildet die technologische Grundlage, um alle Sektoren des Gesundheitssystems per verschlüsselter E-Mails miteinander zu vernetzen. Mit KIM können vertrauliche Informationen und medizinische Dokumente mit anderen Leistungserbringern (z. B. Praxen, Krankenhäusern und Apotheken) sicher ausgetauscht werden.
Daten werden durch kartenbasierte Verschlüsselung sicher geschützt
Weniger Zeitaufwand für die Dokumentation
Schneller Informationsaustausch unter den Akteuren im Gesundheitswesen
Unser Leitfaden bietet einen kompakten Überblick, führt Sie Schritt für Schritt durch die Implementierung von KIM und enthält zusätzlich eine Checkliste für die Umsetzung.
Neben eArztbriefen können auch elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, Heil- und Kostenpläne, Abrechnungen, Befunde, Bescheide, Röntgenbilder und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sicher ausgetauscht werden.
KIM gilt als gesetzlich festgelegtes „sicheres Übermittlungsverfahren“ nach § 291b SGB V. Es erhalten ausschließlich verifizierte Personen einen Eintrag im Adressbuch von KIM, dem Verzeichnisdienst (VZD). Medizinische Dokumente werden vom Absender zum Empfänger mittels Security Module Card Typ B (SMC-B) oder elektronischer Heilsberufsausweis (eHBA)-Karte sicher „Ende-zu-Ende“ verschlüsselt und mit dem eHBA als qualifizierte elektronische Signatur (QES) rechtsgültig signiert.
Jede Praxis erhält eine Finanzierung für zwei KIM-Adressen: Die Einrichtungspauschale von 84,03 € wird einmalig, die Betriebskostenpauschale über 13,45 € monatlich je Praxis erstattet. Dies setzt sich durch aktuell geltende Pauschalen aus dem 3. Quartal 2020, § 2 Ziffer 4 BMV-Z, § 3 Ziffer 3 BMV-Z zusammen.
Die Einführung von KIM erfolgt in mehreren Stufen. Die Version 1.0 zeichnet sich durch folgende Funktionen aus: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, optionale Verwendung von Dienstkennungen sowie der Versand von Nachrichten mit einer Größe von maximal 25 MB.
In der Ausbaustufe KIM 1.5 gibt es folgende Erweiterungen: obligatorische Verwendung von Dienstkennungen sowie Versandmöglichkeit von KIM-Nachrichten mit einer Größe von bis zu 500 MB.
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