Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
Was verbirgt sich hinter den drei Buchstaben EBZ?
Die Abkürzung EBZ steht für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte. EBZ ist der elektronische Nachfolger für den bisherigen Heil- und Kostenplan. Künftig sind für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch- und Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontalerkrankungen (PAR) Anträge an die zuständige Krankenkassen elektronisch zu übermitteln.
Wie sieht der zukünftige Genehmigungsprozess aus?
Mit der Einführung des EBZ wird der Genehmigungsprozess digitalisiert. Der Antrag wird im PVS-System erstellt und mittels KIM an die zuständige Krankenkasse übersendet. Der Antrag wird von der Krankenkasse eingelesen und mit Hilfe eines elektronischen Regelwerks überprüft. Die Krankenkasse sendet einen Antwortdatensatz via KIM zurück an das PVS-System. Die auf diesem Weg zurückgesandten Daten werden im PVS-System eingelesen. Vorgenommene Änderungen der Krankenkasse werden dabei automatisch übernommen. Die digitale Prozesskette ist geschlossen.
Mit der Digitalisierung verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf wenige Tage. Gleichzeitig reduziert sich der Kreis der Beteiligten. Gab es bisher mit Zahnarzt, Patient und Krankenkasse drei Beteiligte, reduziert sich die Anzahl nun auf zwei, nämlich Zahnarztpraxis und Krankenkasse.
Teilbereiche des EBZ
Das EBZ besteht aus vier Modulen:
- EBZ-ZE (Zahnersatz)
- EBZ-KB/KGL (Kieferbruch- und Kiefergelenkserkrankungen)
- EBZ-KFO (Kieferorthopädie)
- EBZ-PAR (Parodontose)
Der zeitliche Rollout
Einführungsphase
Gemäß Bundesmantelvertrag (Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z), Anlagen 15, 15a, 15b) für Zahnärzte müssen Zahnarztpraxen die erforderlichen Module Ihres PVS-Herstellers ab dem 01.07.2022 anschaffen. Somit besteht die Möglichkeit, das digitale Verfahren EBZ im Praxisalltag kennenzulernen und sukzessive einzuführen. Ab dem 01.01.2023 startet eine einjährige Einführungsphase. Nur in begründeten Ausnahmefällen (beispielsweise bei technischen Störungen) darf der Antrag in Papierform ausgedruckt und per Post an die Krankenkasse versandt werden.
Vorteile der elektronischen Lösung
Für die Zahnarztpraxen zeigen sich eine Vielzahl von Vorteilen: Durch den Wegfall des Papierantrags beschleunigt sich das gesamte Verfahren. Es entfallen der Ausdruck des Antrags, der Postversand, die Weitergabe an den Patienten, die Kontrolle des Rückerhalts und die Archivierung des Antrags.
Dauerte das bisherige Verfahren in der Regel mehrere Wochen, so verkürzt sich der Prozess nunmehr auf wenige Tage. Läuft es richtig gut, ist alles an einem Tag möglich. Ebenso besteht keine Gefahr, dass Anträge verloren gehen. Des Weiteren entfällt die manuelle Pflege der Antragsdaten, da der Antwortdatensatz der Krankenkasse automatisch eingelesen und verarbeitet wird.
Neben den zeitlichen Aspekten sowie der Reduzierung des Aufwands, verbessert das digitale Verfahren auch die Bearbeitungsqualität, da die Daten automatisch eingelesen und nach einem Regelwerk geprüft werden. Nur in Ausnahmefällen muss der Sachbearbeiter der Krankenkasse persönlich eingreifen.
Auch die Patienten profitieren von der Digitalisierung: Der Gang bzw. die Weiterleitung des Antrags an die Krankenkasse entfällt, und mit der Beschleunigung des Verfahrens startet die Behandlung früher. Ebenso wird der Patient besser informiert: Der Papierantrag diente in erster Linie dazu, die relevanten Angaben für die Behandlungsplanung zu erfragen. In der Regel sprechen nur wenige Patienten die Sprache des Zahnarztes. Aus diesem Grund erstellt die Krankenkasse ein separates Schreiben mit detaillierten und für den Patienten verständlichen Informationen.
Voraussetzungen für die Umstellung von HKP auf EBZ
Voraussetzungen für das elektronische Beantragungsverfahren sind die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), eine bestehende KIM-Anbindung mit mindestens einer gültigen KIM-Mailadresse sowie eine digitale Signaturmöglichkeit mit Hilfe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) oder dem elektronischen Praxisausweis (SMC-B).
Fortführende Hinweise zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur finden sich auf den Seiten der solutio-Partner Telekom und Telekonnekt. Detaillierte Informationen zur Einrichtung KIM können der Seite KIM4charly sowie im Leitfaden KIM entnommen werden.
Mit der Version 9.24.0 wird darüber hinaus eine neue Signatur-Anwendung zur Verfügung gestellt. Sie enthält Funktionen für die Verwaltung der Signaturkarten und Signaturaufträge. Darüber hinaus wurde eine effiziente Verarbeitungsmöglichkeit für offene Aufträge realisiert.
Neben den vorgenannten technischen Voraussetzungen sind die Module für das elektronische Antragsverfahren in charly zu ordern.
Kostenbeteiligung
Grundsätzlich gilt, dass Zahnärzte nicht vollumfänglich die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur allein tragen müssen. In einer Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband auf eine Kostenbeteiligung für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb verständigt. Das betrifft auch die Kosten, die entstehen, wenn Zahnarztpraxen Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einführen. So gibt es beispielsweise eine einmalige TI-Startpauschale in Höhe von 900 € für notwendige Anschlüsse, Anpassungen etc. in der Startphase der Einführung der TI.
Neben den Kosten für die Anbindung an die TI und die Einrichtung von KIM entstehen weitere Kosten für die Anschaffung der notwendigen Module des PVS-Herstellers. In einer schriftlichen Anfrage vom 28. Juni 2022 an die Kassenzahnärtzliche Vereinigung (KZV) antwortete diese wie folgt: Die KZBV konnte sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine zeitlich begrenzte Kostenbeteiligung bzgl. der Erstausstattung zur Implementierung der Anwendung „EBZ“ verständigen. Über die konkrete Umsetzung wird derzeit noch verhandelt.
Umsetzung des EBZ in charly
Wie das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) in charly umgesetzt wird, erfahren Sie hier.