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Als Zahnarzt den elektronischen Heilberufsausweis nutzen

Jetzt bei unserem Partner T-Systems erhältlich

Greifen Sie auf die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur zu

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten Zahnärzte Zugriff auf die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). So können Sie bereits vorhandene und geplante Dienste wie Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), Notfalldatenmanagement (NFDM), Arzneimitteltherapiesicherheit/ elektronischer Medikationsplan (AMTS/eMP) oder Kommunikation im Medizinwesen (KIM) für Ihre Praxis nutzen.

Identitätsnachweis für Zahnärzte

Der E-Heilberufeausweis dient als Identitätsnachweis für u.a. Zahnärzte. Unabhängig von einem Ortswechsel innerhalb Deutschlands behält dieser elektronische Ausweis stets seine Gültigkeit, selbst wenn in einem anderen Bundesland eine neue Praxis eröffnet wird. Der Ausweis dient zur sicheren Authentifizierung in der digitalen Umgebung, wie in der Telematikinfrastruktur, Systemen für Praxisverwaltung und Krankenhausinformationen sowie auf Internetseiten von Zahnärztekammern, Verbänden und Behörden. Damit haben Zahnärzte die Möglichkeit, eine Qualifizierte Elektronische Signatur zu nutzen. Diese ist mit der handschriftlichen Unterschrift auf Papier vergleichbar. Sie wird unter anderem bei Arzt- und Befundbriefen, Entlassungsschreiben sowie bei Abrechnungen und Anträgen eingesetzt.

eHBA und charly im Zusammenspiel

Mit der charly-Version 9.18.0 wird der eHBA G2 unterstützt. So beinhaltet diese Version die E-Mailkomponente KIM4charly, die einen vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten über die Telematikinfrastruktur ermöglicht. Voraussetzung für die Nutzung dieser Komponente ist u. a. der eHBA G2 für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) einer KIM-Nachricht.

Bestellen Sie Ihren eHBA bei unserem Vertragspartner T-Systems

Vertrauen Sie bei Ihrem eHBA auf einen starken Partner im Gesundheitswesen: Der Anbieter T-Systems steht für hochperformante Verbindungstechnologien, erfolgreiche Digitalisierungsmodelle sowie intelligente Cloud-Lösungen. 

Der eHBA von T-Systems ist mit allen Funktionen ausgestattet, die Zahnärzte für die Anwendungen in der TI benötigen.

Preis

Die Kosten für den HBA werden anteilig von der Betriebskostenpauschale gemäß Finanzierungsvereinbarung gedeckt.

Trust Service Provider

Der Anbieter T-Systems ist von der gematik als Trust Service Provider zugelassen und somit offizieller Produzent der HBA.

Unabhängig nutzbar

Der E-Heilberufeausweis von T-Systems lässt sich anbieter- und herstellerunabhängig in der Telematikinfrastruktur einsetzen.

So funktioniert's:

Für die Beantragung benötigen Sie ein Ausweisdokument sowie ein Passbild für den späteren Ausweis. Im T-Systems Antragsportal können Sie Ihre zuständige Zahnärztekammer auswählen, die Ihren Antrag freigibt. Nachdem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und den PIN-/PUK-Brief per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis nur noch im Antragsportal freischalten – fertig!